Wir tun unser Bestes um sie zufrieden zu stellen und freuen uns über jedes Feedback. Sollte es dennoch unverhofft vorkommen dass sie das Gefühl haben verkehrt beraten oder gar behandelt worden zu sein, möchten wir sie bitten doch erst das Gespräch mit uns persönlich zu suchen. Für uns ist es ebenso wichtig zu erfahren, warum sie unzufrieden sind oder warum sie sich falsch behandelt fühlen. Wir wollen ihnen gerne behilflich sein und bei Bedarf erklären warum eine Behandlung auf bestimmte Weise ausgeführt wurde. Meist löst ein gemeinsames Gespräch vieles auf.
Informationspunkt
Wenn sie eine unabhängige Meinung über Behandelmethoden haben mochten, dann finden sie Informationen bei www.allesoverhetgebit.nl Sie können auch telefonisch um Hilfe fragen beim Zahnheilkundigen Informationspunkt (TIP, tel: 0900-2025012, €0.15 per min.) Beide Einrichtungen geben unabhängige Informationen und unterstehen der Berufsvereinigung KNMT.
Beschwerden Protokoll
Für den Fall dass wir gemeinsam zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommen, können sie Kontakt aufnehmen mit dem Beschwerdedienst der Berufsvereinigung KNMT, bei der wir angeschlossen sind. Für deren Dienste sind für sie keine Kosten verbunden. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Vermittlung
Unter der Leitung von 2 unabhängigen Gutachtern des regionalen Vermittlungsrates wird nach einer für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gesucht. Ist dieses erfolgreich dann wird dies schriftlich festgelegt und von allen Parteien unterschrieben und die Beschwerde ist abgehandelt.
Formelle Beschwerde
Wenn sie keine Vermittlung wünschen, oder die Vermittlung fehlgeschlagen ist, können sie ihre Beschwerde bei der Zentralen Beschwerdekommission vortragen. Sie und ihr Zahnarzt werden dann vor einer Kommission angehört. Danach fällt die Beschwerdekommission ein rechtskräftiges Urteil. Die Kommission kann auch, wenn nötig, Auflagen für den Zahnarzt erlegen, die dieser zu erfüllen hat. Diese dienen letztendlich der Qualitätsverbesserung für zukünftige Behandlungen, Praxisorganisation oder auch persönliches Auftreten. Die Zentrale Beschwerdekommission kann keine Schadenvergütung auferlegen. Sollte es soweit kommen ist der Gerichtsweg die einzige Möglichkeit.